Neubaunachweis: Nutzung erneuerbarer Energien nach GEG
Als Eigentümer eines Neubaus mit mehr als 50 Quadratmetern sind Sie verpflichtet, gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen bestimmten Anteil Ihres jährlichen Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern helfen Ihnen auch, langfristig Energiekosten zu senken. Alternativ können Ersatzmaßnahmen ergriffen werden, um die Anforderungen zu erfüllen. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung von diesen Vorgaben möglich.
Mein Service für Sie:
Ich stehe Ihnen während der gesamten Bauplanung zur Seite und berate Sie umfassend, wie Sie die Vorgaben des GEG effizient und kostengünstig umsetzen können. Gemeinsam prüfen wir, welche erneuerbaren Energien für Ihr Bauprojekt geeignet sind oder welche Ersatzmaßnahmen sinnvoll sind. Falls nötig, unterstütze ich Sie auch bei der Antragstellung für eine Befreiung.
Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Energieberatung und meiner Expertise in der Nutzung der Hottgenroth-Software biete ich Ihnen präzise Berechnungen und individuelle Lösungen für Ihr Bauvorhaben an. So stelle ich sicher, dass Ihr Neubau nicht nur gesetzeskonform, sondern auch energieeffizient und zukunftssicher ist.
Was ich für Sie tun kann:
- Detaillierte Beratung zu den Anforderungen des GEG
- Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien
- Unterstützung bei der Erstellung des Energieausweises für Neubauten
- Planung und Berechnung von Ersatzmaßnahmen, falls erforderlich
- Unterstützung bei Anträgen auf Befreiung
Kontaktieren Sie mich jetzt, um Ihr Bauprojekt nachhaltig und energieeffizient zu gestalten!