Aktuelle Anpassungen bei der Förderung von Energieberatungen

Die Nachfrage nach Energieberatungsprogrammen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Bis Juli 2024 wurden allein für Energieberatungen in Wohngebäuden rund 80.000 Anträge gestellt, ein neuer Rekordwert. Aufgrund dieser starken Nachfrage und der aktuellen haushaltspolitischen Situation ist eine Anpassung der Förderkonditionen notwendig. Ab dem 7. August 2024 werden die Fördersätze von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gesenkt. Gleichzeitig werden die maximalen Zuschussbeträge pro Beratung um 50 Prozent reduziert. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass weiterhin möglichst viele Interessierte von den geförderten Energieberatungen profitieren können, während die Programme nachhaltig fortgeführt werden.

Trotz dieser Anpassungen bleiben bestimmte Förderungen unverändert bestehen. Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) sowie die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen bleiben vollständig erhalten. Das bedeutet, dass die Zuschussförderung für Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch oder Außenwanddämmung weiterhin von 15 Prozent auf 20 Prozent erhöht wird, wenn zuvor ein iSFP erstellt wurde. Zudem verdoppeln sich die förderfähigen Ausgaben für diese Maßnahmen auf 60.000 Euro, sofern ein geförderter iSFP vorliegt.

Die Energieberatungen werden im Rahmen der Programme „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) und „Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) angeboten und richten sich an private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Diese Beratungen bieten konkrete Informationen und Orientierungshilfen für die energetische Sanierung von Gebäuden. Sie sind entscheidend, um die Weichen für mehr Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien zu stellen.

Besonders im EBW-Förderprogramm ist die Nachfrage in den letzten Jahren stark gestiegen: Von rund 10.000 Anträgen im Jahr 2019 auf beeindruckende 130.600 Anträge im Jahr 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Juli 2024. Auch im EBN-Förderprogramm ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, mit etwa 3200 Anträgen bis Juli 2024 im Vergleich zu insgesamt 6000 Anträgen im Vorjahr.

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