Beratung und Förderungen vor dem Heizungsaustausch
Eigentümer, die überlegen, ihre veraltete Heizungsanlage zu erneuern, sollten eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen, um sich auch über mögliche Förderungen zu informieren. Beim Installieren von Wärmepumpen oder Holzheizsystemen kann der Staat bis zu 70 Prozent der anfallenden, förderfähigen Kosten übernehmen.
Rolle der Hausbesitzer im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung
Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung zielt darauf ab, das Heizen umweltfreundlicher zu gestalten. Was bedeutet das konkret für Hausbesitzer? Nützliche Ratschläge bietet das Serviceportal „Intelligent heizen“.
Kommunale Wärmepläne und deren Vorteile
Kommunale Wärmepläne bieten eine wichtige Orientierungshilfe sowohl bei der Sanierung als auch beim Kauf neuer Heizsysteme. Während einige Bundesländer wie Baden-Württemberg bereits detaillierte Pläne vorlegen, befinden sich andere noch in der Entwicklungsphase. Das Ziel ist es, einen Plan zu entwickeln, der aufzeigt, wie Städte und Gemeinden ihren Wärmebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien decken können. „Die Bedeutung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) bleibt bei der Sanierung von Heizungssystemen bestehen“, erklärt Jens J. Wischmann, Geschäftsführer der VdZ. „Kommunale Wärmepläne sind zwar nicht rechtsverbindlich, dennoch können sie wertvolle Entscheidungshilfen bieten, ob der Anschluss an ein Wärmenetz sinnvoll ist oder ob individuelle Lösungen bevorzugt werden sollten.“ Fachgerechte Beratung zu individuellen Heizungslösungen ist über das Portal intelligent-heizen.info zugänglich.
Fristen für die Implementierung von Wärmeplänen
Bis 2028 sollen alle etwa 11.000 Kommunen in Deutschland über einen Wärmeplan verfügen. Die Fristen sind wie folgt gestaffelt:
- Großstädte mit über 100.000 Einwohnern: bis zum 30. Juni 2026.
- Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern: bis zum 30. Juni 2028.
- Für kleinere Gebiete mit unter 10.000 Einwohnern kann das Verfahren individuell von den Kommunen festgelegt werden.
Heizungssanierung gemäß Wärmeplan
Unabhängig von den lokalen Vorgaben des Wärmeplans, gelten bei der Modernisierung von Heizungsanlagen die Regelungen des GEG. Dieses schreibt vor, dass neue Heizsysteme in Neubaugebieten 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken müssen. In Bestandsgebäuden tritt diese Regelung in Kraft, sobald die Gemeinde entsprechende Gebiete für den Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen festlegt. Nach Bekanntgabe hat man einen Monat Zeit, die Anforderungen zu erfüllen.
Optionen für erneuerbare Heizungslösungen
Hausbesitzer, die auf erneuerbare Energien umstellen möchten, haben verschiedene Optionen:
- Anschluss an Wärme- oder Wasserstoffnetze.
- Installation von Wärmepumpen.
- Einsatz von direkten Elektroheizungen.
- Solarthermische Anlagen.
- Biomasse- oder Wasserstoffheizungen.
- Hybridheizsysteme mit Wärmepumpen.
- Solarthermie-Hybridheizungen.
Besonderheiten bei Gas- und Ölheizungen
Bis die 65-Prozent-Vorgabe in Kraft tritt, können weiterhin Gas- und Ölheizungen installiert werden, die zukünftig einen Teil ihrer Energie aus Biomasse oder grünem bzw. blauem Wasserstoff beziehen müssen. Ab 2029 sind mindestens 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent vorgeschrieben.